Die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH liefern ihre Fernwärme auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.6.1980 (BGBl. I S. 742), in der jeweils gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Umsetzung der Vorhaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 28. September 2021 (BGBI. I S. 4591).

Die Lieferung und Abrechnung der Fernwärme erfolgt zu den jeweils gültigen, öffentlich bekannt gegebenen Fernwärmepreisen. Diese Preise ergeben sich aus dem Preisblatt Perlewärme.

Für Abnahmestellen bis zu einer angemeldeten Leistung von bis zu 100 kW bieten wir Ihnen die Mischpreisregelungen und für Abnahmestellen ab einer angemeldeten Leistung von über 100 kW bieten wir Ihnen die Grundpreisregelung an. 

Gemäß Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV) und Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

Netzverluste (gem. AVBFernwärmeV): 

  • Zentrales Stadtnetz:       14.819 MWh/a (Fernwärmeerzeugung im Kraftwerk Schwarze Pumpe)

  • Georgenberg:                         380 MWh/a (Blockheizkraftwerk Kirschallee)

 

Ihr Ansprechpartner

Für ein unverbindliches Angebot oder weiteren Erläuterungen zu unseren günstigen Fernwärmepreisen wenden Sie sich bitte an 
 

Uwe Kawczynski

Sonderkunden / Energieeinkauf

Tel: 03563 3907913
E-Mail