Aktuelle Information zur Umlagenreduzierung für Wärmepumpen


Ab dem 1. Januar 2023 reduzieren sich für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage auf „Null“ (0,00 ct/kWh). Die Vorschrift darf jedoch erst nach behilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission gemäß § 68 EnFG angewendet werden. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend. Wann die Genehmigung der EU-Kommission vorliegt, ist aktuell nicht abzusehen. Erst nach Genehmigung können wir die Umlagenreduzierung entsprechend an Sie weitergeben, sofern die Bestätigung über die Gewährung der Umlagenreduzierung durch den zuständigen Netzbetreiber vorliegt.

Um von der Umlagenreduzierung profitieren zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

•    die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden
•    der Strom wird ausschließlich für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe bezogen 
•    gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem  europäischen Binnenmarkt
•    Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (definiert § 2 Nr. 20 EnFG)

Um Ihren Anspruch zu prüfen, hat die Meldung durch Sie unverzüglich mittels einer Eigenerklärung zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht besteht trotz noch fehlender beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Meldung durch uns beim zur Erhebung der Umlagen berechtigten Netzbetreiber Zeit in Anspruch nimmt. Weitere Details zu den Mitteilungspflichten sowie den Rechtsfolgen bei Nichteinhalten finden Sie im EnFG (u.a. in § 52 und § 53).

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation zur Verarbeitung Ihrer Daten www.swspremberg.de/datenschutz. Wir verarbeiten die über das Online-Formular an uns übermittelten Daten auf Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 22 EnFG zum Zweck, Ihren Anspruch auf Zahlung der Umlage bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen im Rahmen der Energiewende zu verringern. Bei Nichtbereitstellung der Daten können wir Ihren Anspruch auf Verringerung der Umlage nicht umsetzen.


Nachdem die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist, werden wir Ihren Anspruch auf Umlagenreduzierung Ihres Arbeitspreises für den Bezug des Wärmepumpenstroms prüfen.

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