Aktuelle Information zur Umlagenreduzierung für Wärmepumpen
Der § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) regelt die Vergünstigung für Betreiberinnen und Betreiber von elektrisch betriebenen Wärmepumpen. Ziel dieser Regelung ist es, den Ausbau umweltfreundlicher Heiztechnik zu unterstützen und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt reduzieren sich gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage auf „Null“ (0,00 ct/kWh).
Was sind die Voraussetzungen für die Rückerstattung?
die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden
der Strom wird ausschließlich für eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe bezogen
gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt
Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten (definiert in § 2 Nr. 20 EnFG)
Wie kann die Rückerstattung beantragt werden?
Die Nachricht an den Stromversorger, in der eine rückwirkende Kostenerstattung der KWKG- und Offshore-Umlage nach § 22 EnFG für das Jahr 2025 beantragt wird, muss bis zum 28. Februar 2026 bei diesem eingehen.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die entsprechenden Fristen und planen Sie ausreichend Pufferzeit ein. Da die Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage indirekt über Ihren Stromanbieter beantragt wird, muss dieser die Information erst an den Netzbetreiber weiterleiten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist ausschließlich der rechtzeitige Eingang beim Netzbetreiber.
Die Befreiung muss jährlich neu beantragt werden.
Wie hoch ist die mögliche Erstattung für 2025?
KWKG-Abgabe: 0,277 ct/kWh (netto)
Offshore-Netzumlage: 0,816 ct/kWh (netto)
Gesamt (inkl. 19 % MwSt.): 1,301 ct/kWh (brutto)
Bei einem Stromverbrauch der Wärmepumpe von angenommen 3.000 kWh in 2025 ergibt sich eine Erstattung von ca. 39 Euro, bei 6.000 kWh ca. 78 Euro.
Die Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen müssen Sie über eine Eigenerklärung bestätigen. Dafür stellen wir Ihnen gerne nachfolgendes Formular zur Verfügung. Ihre Angaben geben wir im Anschluss an den zuständigen Netzbetreiber weiter.
