Aktualisierung zu den Energiepreisbremsen

Anfang August 2023 ist die „Anpassungsnovelle“ zu den Preisbremsengesetzen in Kraft getreten. Neu ist insbesondere eine ergänzende Entlastung für „tageszeitvariable Tarife“.
In der Neuregelung des § 5 Abs. 3 Satz 1 StromPBG befinden sich Vorgaben für die Anwendung eines abweichenden Referenzpreises. Für die zeitliche Gültigkeit des Nachtstromtarifs soll ein Referenzpreis von 28 ct/kWh angewendet werden, für den Hochtarif weiterhin 40 ct/kWh.
Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutgeschrieben bzw. die zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023 per Einmalbetrag gewährleistet werden.
Gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Richtlinien. Alle betreffenden Kundinnen und Kunden erhalten nach erfolgter systemseitiger Umstellung eine Information von uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Ihre Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH

Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

Um die Belastung der Energie- und Wärmekundinnen und -kunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend zum Januar 2023.

Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis (Preisdeckel):

•    für Erdgas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
•    für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
•    für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Es handelt sich um Bruttopreise, inkl. aller Steuern und Abgaben.

Dieser Referenzpreis gilt für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch (Strom) oder auf dem zukünftig zu erwartenden Verbrauch der im September 2022 für das Folgejahr Gültigkeit besaß (Gas)).

Der Staat übernimmt für die genannten 80 Prozent die Differenz des Referenzpreises zum vertraglich vereinbarten Preis.

Für die Energie, die Sie über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus nutzen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für unsere Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.

Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie unter https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/.

Das Wichtigste für Sie, all dies wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt, das heißt Sie müssen nicht selbst aktiv werden.

Für Fernwärme-Kunden und -Kundinnen der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH greift der Wärme-Preisdeckel aufgrund des günstigen vertraglichen Preises nicht.

Nicht vergessen:

Informationen zu den Energiepreisbremsen mit den Entlastungsbeträgen und des Entlastungskontingents sowie einem angepassten Abschlagsplan erhalten Sie in einem separaten Schreiben von uns.

Weitere Informationen inkl. eines einfachen Beispielrechners finden Sie auf der Homepage des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

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Eine FAQ-Liste zur Strompreisbremse und zur Gaspreisbremse finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weiterlesen FAQ Strompreisbremse

Weiterlesen FAQ Gaspreisbremse