Kennzeichnungspflicht der Stromlieferungen
der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH

Mit der Stromkennzeichnung informiert die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH ihre Kunden über den Energieträgermix bei der Stromlieferung gem. den gesetzlichen Anforderungen nach § 42 EnWG in Verbindung mit §§ 78 und 79 EEG.

Die Stromkennzeichnung erfolgt auf Basis von Daten des Jahres 2021 für den gesamten Strom, den die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH geliefert hat. Auf Grund geänderter Stromzukäufe kann die Zusammensetzung des Energieträgermixes von Jahr zu Jahr variieren. Die Werte für „Stromerzeugung in Deutschland“ werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) erhoben.

Die so genannte Stromkennzeichnung weist aus, aus welchen Anteilen an erneuerbaren, fossilen und nuklearen Energieträgern sich der Strom zusammensetzt. Im Vergleich dazu wird der bundesdeutsche Energieträgermix dargestellt. Außerdem erfolgt die Darstellung der Umweltauswirkungen (Kohlendioxidausstoß, radioaktiver Abfall).

Damit können die Endverbraucher von Strom den Energieträgermix der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH nachvollziehen und dessen Umweltauswirkungen erkennen.

Wenn Sie weiter Fragen zum Thema Stromkennzeichnung haben, sprechen Sie uns einfach an.

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