Aktualisierung zu den Energiepreisbremsen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Anfang August 2023 ist die „Anpassungsnovelle“ zu den Preisbremsengesetzen in Kraft getreten. Neu ist insbesondere eine ergänzende Entlastung für „tageszeitvariable Tarife“. In der Neuregelung des § 5 Abs. 3 Satz 1 StromPBG befinden sich Vorgaben für die Anwendung eines abweichenden Referenzpreises. Für die zeitliche Gültigkeit des Nachtstromtarifs soll ein Referenzpreis von 28 ct/kWh angewendet werden, für den Hochtarif weiterhin 40 ct/kWh. Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023…