Vor der Aufnahme von Erdarbeiten im öffentlichen Bereich und auf Privatgrundstücken ist der Bauherr oder das bauausführende Unternehmen verpflichtet, sich über das Vorhandensein von unterirdischen Versorgungsleitungen zu informieren.
Die entsprechende Leitungsauskunft erhalten Sie bei uns in der Plankammer.
Die Leitungsauskunft wird kostenlos und in der Regel innerhalb von 1 – 2 Werktagen ausgestellt.