Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden i. S. von § 3 Nr. 22 EnWG sind und Energie für nicht Private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt. Nicht-Haushaltskunden, die in Niederspannung elektrische Energie beziehen und gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH ersatzversorgt werden, erhalten diese elektrische Energie zu den nachstehenden Preisen.


Dieses gesetzliche Schuldverhältnis endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn dieser Ersatzversorgung. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht möglich. Wurde bis dahin kein Stromliefervertrag abgeschlossen, müsste die Entnahme elektrischer Energie drei Monate nach dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ersatzversorgung aus dem Netz unterbunden werden.

Wenn Sie weitere Informationen, oder ein Angebot über ein Energieliefervertrag für Ihren speziellen Bedarf wünschen, sprechen Sie uns gern dazu an.

Telefon: 03563 / 3907-777

E-Mail: vertrieb@swspremberg.de