Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung
Die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH bietet die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz gemäß den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung) – (StromGVV)“, in Kraft getreten am 08.11.2006 (BGBl. I, Seiten 2391 ff.) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV“ der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH in der jeweils gültigen Fassung zu den nachstehenden Tarifen und Preisen an:
Gültig ab dem 01.04.2024
Preise für Haushaltsbedarf Perlestrom basis (ohne Leistungsmessung)
Arbeitspreis
netto 39,12 ct/kWh
brutto 46,55 ct/kWh
Grundpreis
netto 92,50 EUR/Jahr
brutto 110,08 EUR/Jahr
Preise für sonstigen Bedarf Perlestrom profi (ohne Leistungsmessung)
Arbeitspreis
netto 38,94 ct/kWh
brutto 46,34 ct/kWh
Grundpreis
netto 186,50 EUR/Jahr
brutto 221,94 EUR/Jahr
Preise (bei zusätzlichem Bedarf für sonstige Geräte)
Stromwandlersatz
netto 34,00 EUR / Jahr
brutto 40,46 EUR/Jahr
Erläuterungen und Hinweise
Die in den Grundpreisen enthaltenen Kosten für den Messstellenbetrieb entfallen bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb intelligenter Messsysteme (iMS) können unter www.swspremberg.de eingesehen werden. Die Preisobergrenzen sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Grundpreis, dem Arbeitspreis sowie dem Messpreis gemäß diesem Preisblatt zusammen. Dieser beinhaltet den Energiepreis, die Kosten für den Messstellenbetrieb, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt, die Konzessionsabgaben sowie die auf den Vertragsgegenstand entfallenden Steuern, Umlagen und Abgaben (ohne Umsatzsteuer) in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Entgelte gelten nur für die Belieferung von Verbrauchsstellen aus dem Niederspannungsnetz. Der Grundpreis beinhaltet eine jährliche Abrechnung.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de .