Allgemeiner Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung
Die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH bietet die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas aus ihrem Verteilungsnetz gemäß den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung) – (GasGVV)“, in Kraft getreten am 08.11.2006 (BGBl. I, Seiten 2396 ff.) einschließlich der „Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV“ der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH in der jeweils gültigen Fassung zu den nachstehenden Tarifen und Preisen an
Gültig ab dem 01.04.2024
Arbeitspreis
netto 14,07 ct/kWh
brutto 16,74 ct/kWh
Grundpreis
netto 80,00 EUR/Jahr
brutto 95,20 EUR/Jahr
Als Lieferungen im Rahmen der Grundversorgung gelten Lieferungen an Haushaltskunden sowie Lieferungen bis 10.000 kWh/a für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.
Die genannten Bruttopreise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet und enthalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Berechnungsgrundlage in den Rechnungen und Abschlägen sind die Nettopreise.
Erläuterungen:
Die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sowie die »Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV« der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil jedes Grundversorgungsvertrages für die Versorgung mit Erdgas in Niederdruck durch die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH.
Ausweis der staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile gem. § 2 Abs. 3 GasGVV:
Der Arbeitspreis beinhaltet die Energiesteuer gem. § 2 EnergieStG in Höhe von 0,55 ct/kWh netto sowie die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,51 ct/kWh netto entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477), die gesetzliche Mehrbelastung nach dem BEHG (CO2-Preis) von 0,816 ct/kWh netto, sowie die Speicherumlage nach § 35e EnWG in Höhe von 0,250 ct/kWh netto gemäß dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 Baugesetzbuch vom 26.04.2022 (BGBI. I S. 674) in Kraft getreten am 30.04.2022.
Der Grundpreis wird für die Bereitstellung der Anlagen erhoben. Er wird ab Zählereinbau taggenau berechnet, auch wenn kein Erdgas abgenommen wird. Mit dem Arbeitspreis wird die entnommene Erdgasmenge in kWh in Rechnung gestellt. Die Erdgasverbrauchsmenge wird mit einer jährlichen Ablesung festgestellt. Der Erdgasverbrauch wird in Wärmeeinheiten (kWh) abgerechnet. Dazu wird die vom Gaszähler gemessene Menge (m3) mit einem Faktor (kWh/m3) multipliziert. Der Faktor hängt ab vom Brennwert, der Temperatur und dem Druck des Erdgases. Den für das Netzgebiet der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH gültigen Betriebsbrennwert finden sie auf unserer Website unter www.swspremberg.de.
Erweiterungen und Änderungen von Anlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen sind der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH mitzuteilen, soweit sich dadurch tarifliche Bemessungsgrößen ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung erhöht (§ 7 GasGVV). Bitte wenden Sie sich dazu an ein durch die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen.
Hinweis gem. § 107 Abs. 2 EnergieStV: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis !
Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.