Ersatzversorgung mit Erdgas für Nicht-Haushaltskunden

Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden i. S. von § 3 Nr. 22 EnWG sind und Energie für nicht Private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden übersteigt. Nicht-Haushaltskunden, die in Niederdruck Erdgas beziehen und gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH ersatzversorgt werden, erhalten dieses Erdgas zu den nachstehenden Preisen.
Dieses gesetzliche Schuldverhältnis endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn dieser Ersatzversorgung. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich nicht möglich. Wurde bis dahin kein Erdgasliefervertrag abgeschlossen, müsste die Entnahme von Erdgas drei Monate nach dem Zeitpunkt der Aufnahme der Ersatzversorgung aus dem Netz unterbunden werden.

Wenn Sie weitere Informationen, oder ein Angebot über ein Energieliefervertrag für Ihren speziellen Bedarf wünschen, sprechen Sie uns gern dazu an.

Telefon: 03563 / 3907-777

E-Mail: vertrieb@swspremberg.de