Die Übergangsversorgung im Sinne des §38a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erfolgt, wenn Letztverbraucher über das von der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH betriebene Stromversorgungsnetz in Mittelspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann und der Netzbetreiber den betreffenden Letztverbraucher dem Übergangsversorger zugeordnet hat. Die von der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH durchgeführte Übergangsversorgung ist räumlich auf das Netzgebiet der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH begrenzt.  

Die Belieferung im Rahmen der Übergangsversorgung im Sinne des § 38a EnWG erfolgt für maximal drei Monate zu den vom Übergangsversorger veröffentlichten Allgemeinen Preisen und Allgemeinen Bedingungen.

 

Wenn Sie weitere Informationen, oder ein Angebot über ein Energieliefervertrag für Ihren speziellen Bedarf wünschen, sprechen Sie uns gern dazu an.

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