Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Was ist die VoP?
Die "Verification of Payee" (kurz: VoP) oder auch Empfängerprüfung ist eine neue gesetzliche Vorgabe, nach der Banken vor Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Ziel dieser Regelung ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrugsfälle zu verhindern.
Was passiert zukünftig bei einer Überweisung?
Wenn Sie eine Überweisung ausführen, prüft Ihre Bank automatisch, ob der eingegebene Empfänger-Name mit dem Namen vom Empfänger-Konto übereinstimmt.
Die Rückmeldung erfolgt über ein Ampelsystem:
Grün (Match): Name und IBAN stimmen überein. Die Überweisung wird durchgeführt.
Gelb (Close Match): Es gibt kleine Abweichungen, zum Beispiel einen Tippfehler. Die Bank informiert Sie darüber, Sie können die Zahlung meist trotzdem ausführen.
Rot (No Match): Name und IBAN passen nicht zusammen. Die Bank warnt Sie und Sie müssen Ihre Angaben prüfen.
Grau (Not Possible): Die Prüfung ist technisch nicht möglich (z.B. bei ausländischen Banken).
Der Zahlende entscheidet anschließend, ob er die Zahlung trotz möglicher Abweichungen freigibt oder storniert. Wenn Sie trotz einer Warnung eine Zahlung ausführen und das Geld landet beim falschen Empfänger, haften Sie als Auftraggeber. Bei korrekten Angaben („Match“) haftet die Bank.
Was bedeutet das für Sie?
Sollten Sie Überweisungen an uns tätigen, achten Sie bitte auf die korrekte Angabe unseres Empfänger-Namens: „Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH“.
Wir empfehlen Ihnen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um Aufwände und Prüfungen zu vermeiden. Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und unterzeichnet an uns zurücksenden.
Sie müssen künftig besonders darauf achten, dass Sie uns bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats oder bei der Angabe einer Bankverbindung den korrekten Namen des Empfänger-Kontos (Kontoinhaber) angeben, damit Auszahlungen und Einzüge problemlos erfolgen können.
