Hinweis zu Schreiben privater Messstellenbetreiber bezüglich Smart Metern
In den vergangenen Tagen haben Kundinnen und Kunden der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH Schreiben der Deutsche Messwesen GmbH (DMG) beziehungsweise anderer privater Messstellenbetreiber erhalten. Darin wird ein vorzeitiger Einbau eines sogenannten Smart Meters (intelligentes Messsystem) angeboten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht von der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH stammt und auch nicht in unserem Auftrag versendet wurde. Es handelt sich um ein kommerzielles Angebot eines eigenständigen privaten Dienstleisters, zu dem wir keine geschäftliche oder vertragliche Beziehung unterhalten.
Für die meisten Haushalte besteht derzeit kein Handlungsbedarf
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber in unserem Netzgebiet erfüllen wir selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Den gesetzlich vorgesehenen Austausch von Stromzählern auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme führen wir in den kommenden Jahren im Rahmen des regulären Smart Meter-Rollouts schrittweise durch.
Wenn Ihr Zähler für einen Austausch vorgesehen ist, werden wir Sie rechtzeitig und schriftlich informieren. Sie müssen hierzu keine eigenen Schritte unternehmen.
Wann ist ein Smart Meter verpflichtend?
Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist derzeit insbesondere in folgenden Fällen vorgesehen:
bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
bei Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW, beispielsweise Photovoltaikanlagen
Für viele Haushalte besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zum sofortigen Einbau eines Smart Meters.
Zusätzliche Kosten durch Verträge mit Drittanbietern
Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch die Annahme des Angebots der Deutsche Messwesen GmbH zusätzliche Kosten entstehen können. Mit Ihrer Unterschrift schließen Sie einen eigenständigen Vertrag mit einem Drittanbieter ab.
Dies kann unter anderem zu folgenden Konsequenzen führen:
zusätzliche Montagegebühren
höhere jährliche Betriebskosten
separate Rechnungen des privaten Messstellenbetreibers
Kosten, die über die gesetzlich regulierten Standardtarife hinausgehen können
Unsere Empfehlung
Lassen Sie sich nicht durch Aktionsfristen oder Formulierungen, die zeitlichen Handlungsdruck erzeugen, verunsichern. Für Kundinnen und Kunden der Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH besteht in der Regel kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Wenn Sie den gesetzlich vorgesehenen Zählerwechsel über die Städtische Werke Spremberg (Lausitz) GmbH durchführen lassen möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald ein Austausch Ihrer Messeinrichtung ansteht.
Weitere allgemeine Informationen zu intelligenten Messsystemen (Smart Metern) finden Sie bei der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
Fragen zum Zählerwechsel oder zu Smart Metern?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenzentrum.
