24 Stunden Lieferantenwechsel (Strom)

Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, gelten ab dem 6. Juni 2025 neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger, basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Mit Inkrafttreten dieser Änderungen kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich. 

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird. Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in den energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen, aber auch neue Herausforderungen für Kundinnen und Kunden.

Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme.


Für Sie zusammengefasst die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Ab 6. Juni 2025: Keine rückwirkenden Ein- oder Auszüge mehr möglich

  • Umzug geplant? Ab- und Anmeldung 14 Tage im Voraus melden

  • Vertragslaufzeiten: Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert

  • Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Übergabe 

  • Grundversorgung vermeiden: Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Grund- und Ersatzversorgung geschlossen, daher rechtzeitig Vertrag abschließen

  • Übergabeprotokoll: Nutzen Sie es als Nachweis für den Zählerstand

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. ► Kontakt